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AGB

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zur Anmeldung einer Veranstaltung von ostseesportevents.de

1. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung für ein Angebot von Ostseesportevents, nachstehend Anbieter genannt, bietet der Anmeldende -nachstehend „Kunde” genannt- der Ostseesportevents Kühlungsborn den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung wird durch ein elektronisches Anmeldeformular, alternativ per Brief oder per E-Mail vorgenommen. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Anmeldungen per Mail oder per Brief werden an die auf der Internetseite angegebenen Adressen gesendet.

2. Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.ostseesportevents.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

3. Änderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die der Anbieter nach Vertragsschluss für notwendig hält und von Ihm nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.

4. Bezahlung

Mit vollständig ausgefüllter Anmeldung über www.ostseesportevents.de erhält der Kunde eine elektronische Teilnahmebestätigung. Die Anmeldegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der separaten Zahlungsaufforderung auf das in der Mail angegebene Konto zu überweisen. Mit Eingang des Betrages ist der Teilnahmeplatz zugesichert. Bei kurzfristiger Anmeldung ab 7 Tage vor Beginn der Feriencamps, der Trainingslager oder des Kindersports, wird auch Barzahlung vor Ort akzeptiert. Die Bezahlung der Teilnahmegebühr für den Kindersport ist im Voraus nach Rechnungslegung zu entrichten. Ohne fristgerechte Zahlung erlischt das Recht auf einen Teilnahmeplatz.

5. Dauer und Rücktritt

Camps/Kündigung Kindersport Die Dauer der Camps sowie des Kindersports entnehmen Sie bitte den Prospekten oder der Internetseite. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann Ostseesportevents gemäß § 651 i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als am ersten Tag eines Angebots von Ostseesportevents erklärter Rücktritt vom Vertrag. Tritt der Kunde zurück, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Rücktrittsgebühren gliedern sich wie folgt auf: Mehr als 8 Wochen vor Beginn eines Angebots von Ostseesportevents 20 % des Buchungspreises. Von 8 bis 4 Wochen vor Beginn 40 % des Buchungspreises, von 4 bis 2 Wochen vor Beginn 60 % des Buchungspreises, ab 2 Wochen vor Beginn 80 % des Buchungspreises. Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die anderweitige Verwendung der Leistung. Der Kunde hat nach § 309, Ziff. 5 BGB die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Wird die Teilnahme aus gleich welchen Gründen während des Kurses abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Der Kunde kann den Kindersport jeweils zum Ende des Monats schriftlich kündigen. Die Kündigung muss spätestens zum 15. des Monats beim Anbieter eingegangen sein. Mit der Kündigung erlischt jeglicher Anspruch des Kunden an den Anbieter. Wird die Trainingsteilnahme, aus welchen Gründen auch immer abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Anbieter erloschen. Findet keine Kündigung statt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um einen weiteren Monat.

6. Durchführung

Für die Dauer der Leistungen des Anbieters überträgt der Kunde dem Anbieter und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer der Ostseesportevents Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, hat der Veranstaltungsleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Kursteilnahme zu Ziffer 5. gleich. Somit besteht bei Ausschluss kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter des Anbieters.

7. Angaben über den Gesundheitszustand

Der Kunde erklärt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist/sind und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Der Kunde verpflichtet sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn, den Anbieter bzw. den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über eine notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während einer Kurswoche oder einzelner Kurse werden dem Kunden angezeigt und können zum Abbruch der Kursteilnahme führen.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen: a) Bis 2 Wochen vor einer FußballFerienSchule Wird ein Fußballcamp durch den Anbieter mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl (10 Teilnehmer) abgesagt, wird dem Kunden eine adäquate Ersatzveranstaltung angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden keine adäquate Ersatzveranstaltung anbieten, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, hat er ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. b) Einhaltung der Regeln für FußballFerienSchulen Der Anbieter behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Regeln für Fußballferienschulen (z.B. körperliche Gewalt, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen (s. Ziff. 6.).

9. Haftung durch den Anbieter

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die gewissenhafte Vorbereitung – die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen – die Richtigkeit der Veranstaltung – die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Wegen wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Für vom Teilnehmer zu vertretenden Ausfall von Trainingsstunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz. 10. Beschränkung der Haftung Die vertragliche Haftung durch den Anbieter ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Anbieter herbeigeführt wird bzw. soweit der Anbieter für an einem Teilnehmer zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Kinobesuche, Fußballspiele etc.). Die Teilnehmer sind für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch.

11. Versicherungen

Der Kunde garantiert, dass von ihm angemeldete Teilnehmer kranken-, haftpflicht- und unfallversichert sind, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

12. Medizinische Versorgung/ Krankheiten

Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde den Anbieter, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet. Im Krankheits- oder Verletzungsfall bei Nachweis durch ein ärztliches Attest erhält der Kunde einen Anspruch auf eine vergleichbare Ersatzveranstaltung. Besteht keine Möglichkeit auf eine Ersatzveranstaltung (z.B. Urlauber nicht mehr vor Ort), erhält der Kunde eine Rückerstattung von 50% der Teilnahmegebühr. Erfolgt der Abbruch eines Fußballcamps erst ab dem zweiten Tag, erlischt der Anspruch auf Rückerstattung. Beim Kindersport bezieht sich die Regelung auf die einzelne Trainingseinheit. In diesem Fall wird der Betrag im darauf folgenden Monat gut geschrieben oder dem Kunden erstattet.

13. Foto- und Filmrechte

Der Kunde sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bilder und Videoaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, sowie die vom Anbieter mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und veröffentlicht werden – auch im Internet – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.

14. Gerichtsstand

Der Kunde kann den Anbieter nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen durch den Anbieter gegen den Kunden und/oder Teilnehmer ist der Wohnsitz des Kunden/Teilnehmers maßgebend. Ist der Kunde Vollkaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand Rostock.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.